Rating


Keine Scheu vor dem bankinternen Ratinggespräch
Mit der freiwilligen Selbstverpflichtung der Banken und Sparkassen zur Kommunikation über das Rating nach Basel II ist der Weg offen für umfassende Gespräche zwischen Kreditinstitut und Firmenkunde. Diese positive Schlussfolgerung zieht die Fachgruppe „Finanzierung und Rating für KMU" des KMU-Berater-Verbandes aus der Veröffentlichung der Initiative Finanzstandort Deutschland (IFD).
Deutscher Mittelstand ist im Durchschnitt BB-
Die Rating Services AG (www.rating-services.de) hat bislang 403 Ratings durchgeführt und gibt an, dass der deutsche Mittelstand im Jahr 2006 eine durchschnittliche Ratingbewertung von BB- ausweist. „Es sind konkrete Finanzierungsanlässe, die Unternehmen heute bewegen, ein Rating durchführen zu lassen.", kommentiert Hans J. Loges, Vorstand der Rating Services AG, die Situation.
Rating in der Rechtsprechung: ein Peripheriethema?
Der Nutzen eines Ratings ist in vielerlei Hinsicht offensichtlich. Dennoch gibt es bisher keine rechtlichen Richtlinien bzw. staatlichen Prüfungen für Ratingagenturen und Ratinganalysten bevor sie ihre Arbeit aufnehmen. Juristisch gesehen aber scheint das Rating noch immer ein Peripheriethema zu sein, das nur zur Sprache kommt, wenn es um die Aufklärungs- und Beratungspflichten der Banken bei Kapitalanlagegeschäften geht.
Lichtblicke für Großbankenratings
Die Nettozinsmarge blieb bei den deutschen Großbanken mehr oder weniger unverändert, allerdings gilt dies auch für die größten Banken der Nachbarländer. Sabine Bauer, Associate Director von Fitch Ratings, zeigt Ratingentwicklungen bei deutschen Großbanken auf. Die Risikokosten - "eine sehr beliebte Kennzahl bei allen Bankanalysten", wie Bauer sagt - zeigten 2002 einen deutlichen Anstieg, um sich danach unter das Niveau von 1999 zu ermäßigen. Die deutschen Banken liegen im europäischen Durchschnitt und die Banken in Großbritannien tragen zurzeit die höheren Belastungen.
Ratingagenturen: Kein Haftungsausschluss durch Klauseln
Ratingagenturen verwenden gern Klauseln wie "Haftungsansprüche gegen die Ratingagentur [...] sind grundsätzlich ausgeschlossen." Trotz dieser Klauseln haftet die Ratingagentur. Sie haftet selbst für leichte Fahrlässigkeit, da die ordnungsgemäße Erstellung eines Ratings nach wissenschaftlicher Methode zu den Kardinalpflichten zählt. Nutzlose Haftungsklauseln sind ein typisches Indiz für mangelhaftes Risikomanagement bzw. -bewußtsein einer Ratingagentur.
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